Die Guinand Chronik "160 Jahre" – jetzt in zweiter Auflage einzeln erhältlich + Gewinnspiel
Zum 160-jährigen Jubiläum von Guinand entstand im vergangenen Jahr ein ganz besonderes Projekt: unsere 160-jährige Chronik.
Auf Basis alter Schweizer Orts- und Zeitungsarchive, historischer Dokumente und noch vorhandener Unterlagen konnten wir die Geschichte der Familie Guinand und ihrer Uhrenmanufaktur bis in ihre frühen Anfänge zurückverfolgen. Entstanden ist ein Buch, das nicht nur die Entwicklung unserer Marke dokumentiert, sondern auch spannende Einblicke in Kooperationen, technische Innovationen und die Menschen hinter den Uhren gibt.
Die erste Auflage war ein Geschenk für Besucher unserer Jubiläums-Werkschau, sowie für Käufer ausgewählter Jubiläumsmodelle.
Aufgrund der vielen Nachfragen freuen wir uns sehr, nun eine leicht überarbeitete zweite Auflage anbieten zu können. Diese ist ab sofort zum Selbstkostenpreis in unserem Webshop erhältlich.
Ein Stück Guinand-Geschichte – zum Nachlesen, Sammeln und Weitergeben.
10 Exemplare zu gewinnen – unsere Chronik-Verlosung
Wer sein Exemplar mit etwas Glück sogar kostenfrei erhalten möchte, hat zusätzlich die Möglichkeit, an unserem Gewinnspiel teilzunehmen.
Mit der richtigen Antwort und ein wenig Glück verlosen wir 10 Exemplare unserer Chronik. Beantworten Sie einfach die unten gestellt Frage und vielleicht haben Sie schon bald ein eigenes Exemplar in den Händen.
TIPP: Die richtige Antwort finden Sie auf unserer Seite Guinand Chronik
Teilnahmeschluss ist am 08.05.2026, um 23:59 Uhr.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Verlosung der Guinand GmbH, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 30.04.2026, 18:00 Uhr bis zum 08.05.2026, 23:59 Uhr Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, an der Verlosung teilzunehmen.
Gewinn
Zu gewinnen ist eines von 10 Exemplaren der Buches "160 Jahre Guinand".
Teilnahme
Um an der Verlosung teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung an der Verlosung teil. Es ist untersagt, mehrere Email-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der Guinand GmbH beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind alle an der Konzeption und Umsetzung Verlosung beteiligte Personen und Mitarbeiter der Guinand GmbH sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich die Guinand GmbH vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Verlosung, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Verlosung.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt spätestens 10 Werktage nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne innerhalb Deutschlands anfallende Kosten übernimmt die Guinand GmbH. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Verlosung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an andere Stellen übermittelt, wenn dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (z.B. Zwecks des Versandes von Gewinnen) oder ein Teilnehmer in die Übermittlung eingewilligt hat.
Den Teilnehmern des Gewinnspiels stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO ergeben. Details zu den Rechten als Betroffene finden Sie auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung - Guinand Fliegeruhren (guinand-uhren.de)
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Verlosung sind an die Guinand GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Internetseite der Guinand GmbH.
Das Gewinnspiel der Guinand GmbH unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.